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Energieausweis

Seit Mai 2014 ist jeder, der eine Immobilie vermieten oder verkaufen will verpflichtet, Interessenten über den Energiebedarf mittels Energieausweis seiner Immobilie zu informieren. Ohne korrekten Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung drohen seitdem Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Auch für Neubauten ist der Energieausweis mittlerweile Pflicht.

Die Informationspflicht beginnt schon beim Inserieren des Objekts, bei dem der Energiebedarf oder Energieverbrauch in der Anzeige anzugeben, sind entsprechend der Art des Energieausweises nach § 17 EnEV. Zudem sind der Energieträger für die Heizung des Gebäudes, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes laut Energieausweis anzugeben.

Grundlage für die Ausstellung des Energieausweises, der manchmal auch als Energiepass bezeichnet wird, ist die EnEV 2014. Berechtigt zur Ausstellung des Energieausweises sind dabei Fachleute, die eine Qualifikation nach § 21 EnEV besitzen. Wir verfügen über diese Qualifikation und haben jahrelange Erfahrung in der Ausstellung von Energieausweisen.

Jeder durch uns erstellte Ausweis wird durch diese Fachleute geprüft und ist somit 100% rechtssicher! Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welcher Energieausweis für ihre Immobilie benötigt wird, hängt von Baujahr, der Anzahl der Wohnungen und dem energetischen Sanierungszustand ab.

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